Stellungnahme der SG Saalhausen/Oberhundem

Nachdem am 15.04.2019 bereits die dritte Mitteilung des FC Kirchhundem zum Verfahren gegen ihren A – Junioren Trainer veröffentlicht wurde, sehen wir nunmehr den Zeitpunkt gekommen unsere Zurückhaltung aufzugeben und als Beteiligter der Öffentlichkeit unsere Sicht der Angelegenheit darzulegen. Aufgrund des Vorfalls am 19.01.2019 in Meggen, haben wir den entsprechenden Gremien am 20.01.2019 eine Mitteilung hierüber gegeben.

 

Es kam schließlich am 20.02.2019 zur mündlichen Verhandlung vor dem Bezirksjugendsportgericht IV in Sundern.

 

Hier wurden der beschuldigte Spieler und der beschuldigte Trainer verurteilt und wegen Tätlichkeit gesperrt. Das Sportgericht befand die Aussagen unserer Zeugen glaubhaft, während die Zeugen der Verteidigung in ihren Aussagen weit auseinander gingen, mitunter konträr zueinander. Als unglaubwürdig wurde die Selbstbeschuldigung eines Spielers eingestuft, der die Tat anstelle des Trainers begangen haben wollte. Dieser Spieler wurde übrigens erst fünf Minuten vor Versammlungsbeginn als Zeuge nachgemeldet.

 

Neutrale Beobachter der Sitzung bestätigten uns im persönlichen Gespräch, dass sie bzgl. der Glaubwürdigkeit den gleichen Eindruck hatten.

 

Da gegen das Urteil Einspruch eingelegt wurde, ist für den 13.04.2019 die nächste Sitzung vor dem Verbandsjugendsportgericht terminiert worden.

 

Die Gegenseite beauftragte nunmehr einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen, was ihr gutes Recht ist, allerdings in einem Jugendsportgerichtsverfahren doch sehr ungewöhnlich und nicht üblich. Wie wir dann feststellen mussten, handelte es sich bei dem Rechtsanwalt um den Vorsitzenden der Kreisspruchkammer Olpe, somit wurde die Gegenseite durch zwei Mitglieder des Kreisvorstandes (der Vorsitzende des Kreisfußballausschuss war bereits involviert) vertreten.

 

Am 13.04.2019 wurde also in Kaiserau neu verhandelt. Leider war das Protokoll der Sitzung in Sundern fehlerhaft und unvollständig und damit nicht brauchbar.

 

Die Aussagen konnten so problemlos angepasst werden, ein möglicher Abgleich mit der vorherigen Sitzung entfiel.

 

Alle Entlastungszeugen haben auf einmal alle den Spieler die Tat begehen sehen, der sich in Sundern unglaubwürdig selbst zu der Tat bekannte. Bei der ersten Sitzung war dies, außer von ihm selbst, von niemand ausgesagt worden. Der so Beschuldigte war auch als Zeuge geladen, aber als einziger nicht erschienen, weil es ihm seine Eltern nicht erlaubten. Damit war der größte Schwachpunkt der ersten Verhandlung nicht anwesend.

 

So kam es, dass das Sportgericht aufgrund der gegensätzlichen Aussagen die Einstellung des Verfahrens vorschlug mit kompletter Kostenübernahme durch den FC Kirchhundem.

 

 Fazit:

 kein Vorwurf von uns an das Verbandsjugendsportgericht

  • der Trainer hat keinen Freispruch erhalten, nur eine Einstellung des Verfahren.
  • der FC Kirchhundem muss sämtliche Verfahrenskosten (mind. 500,00 – 600,00 €) übernehmen, hinzu kommen noch die Auslagen für den Anwalt.
  • die Tat an sich wurde nie bestritten, also keine frei erfundene Geschichte, vielmehr wurde die Beteiligung des im ersten Verfahren verurteilten Spielers, weder bestritten noch gegen die Strafe Einspruch erhoben, also auch hier alle Aussagen unserer Spieler richtig. Nur beim Trainer soll es sich um eine Verwechslung handeln, schwer vorstellbar.
  • der „neue“ Täter war erst unglaubwürdig und durfte dann plötzlich nicht zur nächsten Verhandlung kommen. Geschickter Schachzug.
  • der „neue“ Täter konnte aufgrund seiner Abwesenheit nicht verurteilt werden. Bedeutet, zwei Täter aber nur eine Verurteilung.
  • der Vertrauensverlust in die beteiligen Funktionsträger des Kreisfußballausschuss und der Kreisspruchkammer sind immens und die für diese Ämter maßgebliche Neutralität kann aus unserer Sicht nicht mehr glaubhaft vermittelt werden. Den Ämtern wurde erheblicher Schaden zugefügt.
  • die Wirkung nach Innen und Außen ist fatal. Mit einer guten Geschichte und cleveren juristischen Schachzügen kann man beim Sportgericht nicht belangt werden. Wurden und werden hier die richtigen Werte an unsere Kinder und Jugendliche vermittelt? Hoffentlich macht dieses Beispiel keine Schule.
  • die Tat hat stattgefunden und wurde nicht geleugnet, doch kein Wort des Bedauerns oder der Entschuldigung gegenüber unseren Jugendspielern, weder von den Tätern noch von den Vereinsvertretern/-verantwortlichen. Sehr schade und bedauerlich.
  • Wir würden uns freuen wenn ab sofort das Fußballspiel an sich wieder im Mittelpunkt steht

 Vorstände TSV Saalhausen und TV Oberhundem